
Thema der Woche
Gesundheitspolitik: Mehr Wettbewerb und weniger Bürokratie
Durchbruch bei der Gesundheitsreform
Die Koalitionsspitzen haben sich auf eine Reform des Gesundheitswesens verständigt. Wir wollen ein gerechtes soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem. Um unser Gesundheitssystem beneidet uns die Welt. Das wollen wir auch für zu-künftige Generationen erhalten. Allerdings steht unser System vor den Herausforderungen, die aus dem demografischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt folgen.
Wir werden deshalb strukturelle Reformen im System durchführen, die zu mehr Wettbewerb, mehr Freiheit für den Einzelnen und weniger Bürokratie führen. Dazu gehören u. a. eine Honorarreform für den ambulanten Bereich, eine Ausweitung der Kostenerstattung, eine Reform der Selbstverwaltungsorgane, die Entwicklung einer Präventionsstrategie sowie der Ausbau der Gesundheits- und Versorgungsforschung.
Es wird zu Einsparungen kommen und der Beitragssatz der Krankenkassen wird wieder auf die Höhe angehoben, wie er vor der Finanz- und Wirtschaftskrise war. Um diese Krise besser meistern zu können, war seinerzeit der Beitragssatz durch das Konjunkturpaket II abgesenkt worden, was nun wieder rückgängig gemacht werden kann. Darüber hinaus gibt es eine grundlegende Reform, in dem die unabdingbaren notwendigen Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem durch einen Zusatzbeitrag finanziert werden. Dabei gibt es einen Finanzausgleich aus Steuermitteln, der eine Überforderung des Einzelnen vermeidet. Steuererhöhungen sind dazu nicht notwendig.
Religionsfreiheit weltweit schützen
In dieser Woche werden wir im Plenum über den Stand der Religionsfreiheit debattieren. Wie notwendig das ist, zeigen die Erkenntnisse verschiedener Forschungseinrichtungen, denen zufolge die Religionsfreiheit in 64 Ländern der Erde (70 Prozent der Weltbevölkerung) sehr stark eingeschränkt oder gar nicht existent ist. Besonders Christen sind dort, wo sie als Minderheit leben, von Einschränkungen und zum Teil von Verfolgung betroffen. Aus diesem Grund hat die christlich-liberale Koalition im Koalitionsvertrag vereinbart, sich weltweit für Religionsfreiheit einzusetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage der christlichen Minderheiten zu legen.
Doch nicht nur durch Verfolgung, Gängelung und Unterdrückung ist die Religionsfreiheit bedroht. Zahlreiche muslimische Staaten stellen zentrale Aspekte in Frage: Insbesondere wird das Recht, seinen Glauben zu wechseln, für seinen Glauben öffentlich zu werben und das Recht, seinen Glauben öffentlich zu bekennen, durch diese Staaten negiert. Große Sorge bereitet auch der Versuch der Organisation der Islamischen Konferenz (OIC), die „Diffamierung von Religion“ völkerrechtlich zu verbieten. Mit der Begründung, den Islam schützen zu wollen, soll die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Das ist aus unserer Sicht nicht akzeptabel. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wirbt mit Nachdruck weltweit für Religionsfreiheit. So hat noch vor kurzem eine Delegation unserer Fraktion gemeinsam mit Kirchenvertretern und Menschenrechtsexperten die Türkei besucht, um sich vor Ort über die Lage der christlichen Minderheiten zu informieren.
Die Woche im Parlament
Der Bundesaußenminister wird in dieser Woche eine Regierungserklärung zum Thema Afghanistan und die Konferenz von Kabul – Auf dem Weg zur Übergabe in Verantwortung abgeben. Dabei wird er die Ziele der Bundesregierung auf der Konferenz in Kabul darstellen
In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Umsetzung der geänderten Bankenrichtlinie und der geänderten Kapitaladäquanzrichtlinie verabschieden, mit dem im Wesentlichen drei von der Europäischen Union im Jahr 2009 beschlossene Änderungsrichtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sind die Weichen hin zu einer besseren Beaufsichtigung der Kreditinstitute und Finanzdienstleister und einer intensiveren Zusammenarbeit der nationalen Aufsichtsbehörden auf europäischer Ebene gestellt. Mit diesen Maßnahmen sollen künftige Fehlentwicklungen vermieden und die Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors in Krisenzeiten verstärkt werden, damit sich Marktverwerfungen nicht mehr zu einer globalen Finanzkrise entwickeln können.
In erster Lesung beraten wir das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der GKV, welches langfristige strukturelle Änderungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes einführt. So müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der Gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Der Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dereguliert, etwa durch die Verschlankung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden wettbewerblicher und patientenfreundlicher gestaltet. Darüber hinaus werden verschiedene Einzelinstrumente auf den Prüfstand gestellt.
Das in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehende Gesetz über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen enthält erhebliche Vereinfachungen und Erleichterungen des Vollstreckungshilfeverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten der EU im Bereich der Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen. Nach den Rahmenbeschlüssen zum Europäischen Haftbefehl, zur Sicherstellung von Beweismitteln und zur Anerkennung von Einziehungsentscheidungen handelt es sich um das vierte Rechtsinstrument, das auf dem Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung strafrechtlicher Entscheidungen beruht.
Die 3. Führerscheinrichtlinie der EU erlaubt ein einfacheres Verfahren für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Zweiräder. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern fordern wir die Bundesregierung auf, diese erleichterten Bedingungen in nationales Recht umzusetzen. U.a. soll das Mindestalter beim Mopedführerschein der Klasse AM auf 15 Jahre heruntergesetzt werden.
Daten und Fakten
Wirtschaftspolitik der Union führt Deutschland aus der Krise: Die Nachfrage nach Arbeitskräften hält an und erreicht nahezu das Niveau von Juni 2008, kurz vor Beginn der Wirtschaftskrise. Der Stellenindex der Bundesagentur für Arbeit (BA-X) liegt mit 158 im Juni nur 4 Punkte niedriger als vor zwei Jahren. Im Vergleich zu Juni 2009 liegt die Zahl der Erwerbstätigen nun bei 40,2 Millionen (+0,1%). Die Zahl der Arbeitslosen ist seit Mai um 88.000 auf 3,15 Millionen gesunken (saisonbereinigt -21.000), gegenüber dem Vorjahr sind 257.000 Menschen weniger arbeitslos. Die Arbeitslosenquote ist mit derzeit 7,5% erheblich geringer, als angesichts der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erwartet wurde.
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)
Frühkindliche Bildung gewinnt an Stellenwert: In Deutschland nutzen immer mehr Kinder im Alter von ein und zwei Jahren die Angebote von Kitas und Tagespflege. Durchschnittlich jeder fünfte Einjährige besuchte im vergangenen Jahr eine frühkindliche Bildungseinrichtung oder wurde in Tagespflege betreut, von den Zweijährigen waren es fast 40 Prozent. Deutliche Unterschiede bestehen dabei zwischen West und Ost. Während der Durchschnitt in den westlichen Bundesländern 12,4 Prozent bei den Einjährigen und 29,7 Prozent bei den Zweijährigen betrug, nutzten in den ostdeutschen Bundesländern 56,7 Prozent der Ein- und 77,8 Prozent der Zweijährigen die Angebote von Kitas oder Tagespflege.
(Quelle Bertelsmann Stiftung)
PSts Enak Ferlemann
Email: enak.ferlemann@bundestag.de
Wahlkreisbüros
Cuxhaven
Wilhelm-Heidsiek-Str.23
27472 Cuxhaven
Tel.: 04721-690-644
Fax: 04721-690-645
Stade
Am Hinterdeich 4
21680 Stade
Tel.: 04141 - 779375
Fax: 04141 - 779592