Thema der Woche

Vorratsdatenspeicherung durch Bundesverfassungsgericht gekippt

Zügig neue Rechtgrundlage schaffen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute zentrale Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes zur Vorratsdatenspeicherung wegen Verletzung des Schutzes des Telekommunikationsgeheimnisses für nichtig erklärt. Das Gesetz muss damit so behandelt werden, als sei es nie in der Welt gewesen. Bereits vorhandene Daten müssen gelöscht werden. Damit wird in zahlreichen Fällen eine umfassende Sachverhaltsaufklärung nicht mehr möglich sein. Laufende Verfahren müssen möglicherweise eingestellt werden.


Bedauerlich ist, dass sich die guten Argumente der Sondervoten für die Verfassungsgemäßheit des Gesetzes mehrheitlich nicht durchsetzen konnten. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die zu Recht strengen Anforderungen an das Abhören von Telefongesprächen nun im Wesentlichen auf die Erhebung von bloßen Telekommunikationsverkehrsdaten (zum Beispiel Rufnummer und Zeitpunkt eines Anrufes) übertragen werden sollen.


Derjenige, der schwerste Straftaten begeht oder plant, darf sich aber nicht Sicherheit wiegen. Der Staat muss weiter seiner Schutzpflicht gegenüber den Bürgern nachkommen können. Die Klärung der Schuld des Schuldigen und der Unschuld des Unschuldigen erfordert jetzt eine angemessene Antwort des Gesetzgebers. Aufklärung schwerster Straftaten und Gefahrenabwehr sind keine Bedrohung für die Freiheit und Sicherheit der Bürger, sondern eine Grundlage unseres Zusammenlebens.

 

Entgegen den ersten Schlagzeilen ist aber nicht die Vorratsdatenspeicherung als solche, sondern nur deren konkrete Umsetzung durch den Gesetzgeber verfassungswidrig. Eine verfassungskonforme Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung bleibt daher

möglich und ist durch die entsprechende EU-Richtlinie auch geboten.

 

Begrüßenswert ist aber  angesichts der anhaltenden terroristischen Bedrohung die Anerkennung durch das Bundesverfassungsgericht, dass auch in den wichtigen Bereichen der Polizei und Nachrichtendienste der Zugriff auf Vorratsdaten grundsätzlich möglich ist. Die bei der Novellierung des BKA-Gesetzes geschaffenen Befugnisse des BKA, auf Vorratsdaten zuzugreifen, müssen auch in Zukunft grundsätzlich bestehen bleiben.


Nichts desto trotz, aufgrund der Aufhebung des von der damaligen SPD-Justizministerin Zypries verantworteten Gesetzes ist die Bundesministerin der Justiz nunmehr aufgefordert, unverzüglich verfassungskonforme Regelungen vorzulegen, um nicht hinnehmbare Lücken in der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zu vermeiden und den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts zu genügen.

 

Im Bereich der Aufklärung schwerster Straftaten brauchen die zuständigen Behörden eine klare Rechtsgrundlage und dürfen nicht zur Untätigkeit verurteilt werden. Zugriffsbeschränkungen und Sicherheitsauflagen werden entsprechend der Vorgaben aus Karlsruhe umgesetzt werden, damit eine effektive Terrorismusbekämpfung weiter möglich bleibt.

 

Die CDU/CSU-Fraktion weiß, was sie der Sicherheit unseres Landes und seiner Bürger schuldig ist. Da bis zu einer Neuregelung keine Grundlage für eine Datenspeicherung besteht, ist besondere Eile geboten. In diesem Sinne werden wir verantwortungsvoll und zügig die entsprechenden rechtlichen Grundlagen schaffen.

Die Woche im Parlament

 

In zweiter und dritter Lesung steht das Erste Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes zur Verabschiedung an, mit dem die zugrundeliegenden europäischen Verordnungen 1:1 umgesetzt werden. Es erfolgt die formale Umsetzung der neuen Cross-Compliance-Verpflichtungen im Bereich Wasserbewirtschaftung und Gewässerschutz. Zudem werden bestimmte Beihilfen im Weinsektor in den Anwendungsbereich des Gesetzes einbezogen.

 

Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetz werden zum einen die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortmaßnahmen für einen „Schutz­schirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ umgesetzt. Damit sollen die konjunkturbe­dingten Mindereinnahmen in der Arbeitslosenversicherung und der gesetzlichen Krankenversi­cherung aus Steuermitteln aufgefangen und so die Lohnnebenkosten stabilisiert werden.

 

In zweiter und dritter Lesung wollen wir dasGesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften verabschieden, mit dem insbesondere aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs sowie EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. So wird der räumliche Geltungsbereich bei der Zulagenberechtigung der Riester-Förderung ausgeweitet und die steuerliche Förderung von Mitarbeiterkapitalbeteiligungen verbessert. Die Umsatzbesteuerung wird an die Liberalisierung des Postmarktes angepasst, um mehr Wettbewerb der Postdienstleister zuzulassen. Die Grundversorgung der Bürger mit Postdienstleistungen bleibt dabei weiterhin umsatzsteuerfrei.

 

Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP Bologna-Prozess vollenden – Länder und Hochschulen weiter unterstützen wird die Bundesregierung aufgefordert, weiter engagiert für die Vollendung des gemeinsamen europäischen Hochschulraumes einzutreten sowie Länder und Hoch

Hochschulen bei der weiteren Umsetzung der Bologna-Reformen zu unterstützen und verlässliche Perspektiven für die Verbesserung der Qualität der Lehre zu schaffen.

 

Der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP 11. Trilaterale Wattenmeer-Konferenz – UNESCO-Weltnaturerbe würdigt Schutz des Wattenmeeres würdigt die besondere Bedeutung der Trilateralen Wattenmeer-Zusammenarbeit und die Errungenschaften der letzen Jahre, wie beispielsweise die Listung des Wattenmeeres als UNESCO-Weltnaturerbe, den umfassenden Schutz des Ökosystems und die erfolgreiche Modernisierung der Ausrichtung und der Strukturen der Kooperation. Die Bundesregierung wird aufgefordert, das Wattenmeerforum weiter zu unterstützen, damit verbunden ist der Aufruf zum Nutzen der Chancen, die sich durch die Listung als Weltnaturerbe ergeben sowie die Forderung nach finanzieller Unterstützung.

Daten und Fakten

Durchschnittsverdiener nur selten von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen: Die übergroße Mehrzahl der Bezieher von ALG II haben in ihren vorherigen Jobs weit unterdurchschnittlich verdient. Etwa 80 Prozent der Betroffenen hatten in ihrer letzten Anstellung weniger als 1000 Euro, 50 Prozent sogar weniger als 500 Euro monatlich verdient. Lediglich jeder Zehnte Langzeitarbeitslose erzielte ein Einkommen von 1500 Euro oder mehr. Über 3500 Euro kam lediglich ein Prozent. Die angeblich weitverbreitete Furcht vieler Durchschnittsverdiener, im Falle des Arbeitsplatzverlustes in die Langzeitarbeitslosigkeit abzugleiten, ist offensichtlich unbegründet. (Quelle: IZA)

PSts Enak Ferlemann

Email: enak.ferlemann@bundestag.de

 

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